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Erleichterungen bei Datenschutz-Grundverordnung in Österreich

Digitalisierung
date icon 26. April 2018

Kurz bevor am 25. Mai die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt, haben die Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ überraschend einige wesentliche Erleichterungen beschlossen. Diese haben wir hier kurz für Sie zusammengefasst.

Grundprinzip Verwarnen statt Strafen
Der neu geschriebene Paragraph 11 zielt darauf ab, dass bei der Anwendung des Strafkatalogs der DSGVO die „Verhältnismäßigkeit“ gewahrt bleibt und Erstvergehen straffrei bleiben. Darin heißt es, „Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen.“ Nur besonders hartnäckige Wiederholungstäter, die keine Behörde sind, sollen belangt werden können.

Datenschutz-NGOs dürfen keinen Schadenersatz eintreiben
Gemeinnützige Datenschutz-Organisationen, die im Auftrag betroffener Bürger Datenschutzverletzungen zur Anzeige bringen, dürfen von den Tätern keinen Schadenersatz verlangen. Somit ist ihnen die finanzielle Lebensgrundlage entzogen.

Sonderregelungen für Behörden und Nachrichtendienste
Bereits im Vorjahr war eine weitgehend gelockerte Sonderregelung für Strafverfolger und Strafvollzug beschlossen worden. Die jüngste Novelle erweitert diese Privilegien auf Spionage und „militärische Eigensicherung“. Dank des neuen Paragraphen 30 Absatz 5 haben nun sämtliche Behörden wenig zu befürchten. „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden.“ Diese Generalamnestie gilt also auch für die in Österreich weit verbreiteten Behörden in Form von GmbHs.

Die Geschäftsführer und Vereinsobleute in Österreich sollten sich jetzt aber nicht zurücklehnen. Sie müssen trotzdem ihre Aufgaben zur Einhaltung des Datenschutzes erledigen.

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Wolfgang Dibiasi
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