Das BMF hat am 28.10.2022 erneut einen Erlass zur Anpassung der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen veröffentlicht. Damit ist der Erlass vom 14.9. als Reaktion auf die Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,75 Prozentpunkte durch die EZB nicht mehr gültig.
Basierend auf dem von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte geltenden Zinssatz, der gemäß § 1 der Basis – und Referenzsatzverordnung variiert, verändert sich der Basiszinssatz. Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen richtet sich nach dem jeweils geltenden Basiszinssatz.
Seit dem 2.11.2022 gelten folgende Zinssätze:
Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).