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Erneute Anpassung der Zinssätze um 0,50 %

Recht & Steuern
date icon 22. März 2023

Die Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen werden erneut angepasst und mit dem 22.3.2023 um 0,50 % angehoben, da die Europäische Zentralbank am 16.2.2023 eine Erhöhung des Basiszinssatzes um weitere 0,50 % beschlossen hat und sich daran die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen orientiert.  Der BMF-Erlass vom 3.2.2023 ist somit überholt.

Ab dem 22.3.2023 gelten folgende Zinssätze:


Gerne beraten wir Sie dazu (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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