Seit 17.11. bis 6.12.2020 ist der 2. harte Lockdown in Österreich im Gange. Anders als im 1. Lockdown sollen betroffene Unternehmen nicht ihre Kosten, sondern ihren Umsatz ersetzt bekommen für diesen Zeitraum. Die Unterstützungsmaßnahmen für Gastro & Co werden auf die nun betroffenen Unternehmen ausgeweitet. Auch dies soll unbürokratisch geschehen. Der Antrag ist über FinanzOnline einzubringen, die Berechnung erfolgt vollautomatisch auf Basis des Umsatzes 11/2019 bzw der Steuererklärung des Vorjahres. Auch Neugründungen steht der Umsatzersatz zu, sofern sie vor November 2020 bereits Umsätze erzielt haben.
Derzeit wird das bisherige Antragsformular adaptiert und soll ab 23.11. wieder zur Verfügung stehen.
Der Ersatz wird nach Branchen gestaffelt und beträgt:
Dienstleistungen: 80%
Handel: 20-60% (abhängig von Verderblichkeit der Waren)
Wichtig: Die Bundesregierung will unternehmerisches Handeln nicht bestrafen. Dh bpsw Online-Verkauf von Waren beeinflusst nicht die Höhe des Umsatzersatzes! Im Optimalfall könnte sich (theoretisch) insgesamt ein höherer Umsatz ergeben als im November 2019.
Was passiert mit Unternehmen, die bereits einen Ersatz Anfang November beantragt haben (zB Gastronomiebetriebe)?
Da der Lockdown nun nicht bis 30.11. sondern bis 6.12. dauert, bekommen diese Unternehmen den Mehrbetrag für diese 6 Tage automatisch überwiesen, ohne dass ein neuerlicher Antrag gestellt werden muss!
Ein neuer Antrag ist nur dann zu stellen, wenn sich der Grad der Betroffenheit ändert. Das ist dann der Fall, wenn ein Unternehmen mehreren Branchen zuzurechnen ist, die Anfang November nur teilweise, mit 17. November aber zu einem größeren Teil bzw zur Gänze betroffen sind.