Abgabenänderungsgesetz 2015 Begutachtungsentwurf – Teil 2
Aufgrund der Streichung der noch im SteuerreformG 2015/2016 vorgesehenen „umgründungsbedingten Differenzbeträge“ soll der Geltungsbereich der Ausschüttungssperre erweitert werden.
Die Ausschüttungsbeschränkung soll auf all jene im Bilanzgewinn enthaltenen Gewinnteile ausgedehnt werden, die sich vor allem im Zuge einer Umgründung bei Ausübung des unternehmensrechtlichen Wahlrechtes der Aufwertung des Vermögens (auf den beizulegenden Wert) bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft ergeben.
Dabei ist unerheblich, ob es sich um down-, side- oder upstream-Vorgänge oder eine Anwachsung iSd § 142 UGB handelt.
Vice versa sollen jene Gewinne, die sich bei der übertragenden Kapitalgesellschaft auf Grund der Aufwertung ergeben, zukünftig ebenfalls von der Ausschüttungssperre erfasst werden.
Die Neuregelung der Ausschüttungssperre tritt grundsätzlich mit 1.1.2016 in Kraft, ist jedoch bereits auf nach dem 31.05.2015 beschlossene Umgründungsvorgänge anzuwenden.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Abgabenänderungsgesetz 2015 Begutachtungsentwurf
– Teil 1 https://artus.at/blog/adaptierung-der-steuerlichen-einlagenrueckzahlung vom 12.11.2015.