Mit Beginn des Jahres 2019 wurde in Österreich ein System eingeführt, bei dem Sozialleistungen für Familien nicht mehr einheitlich ausgezahlt werden. Stattdessen wird auf den Wohnsitz des Kindes abgestellt und entsprechend der Kaufkraft im jeweiligen Staat uA die Familienbeihilfe und der Familienbonus+ angepasst. Im Ergebnis erhalten damit österreichische Arbeitnehmer*innen, deren Kinder bspw in östlichen Mitgliedstaaten leben, niedrigere Beihilfen als jene, deren Kinder auch tatsächlich ihren Wohnsitz in Österreich haben. Kürzungen um bis zu 50% waren so möglich!
Damit werden überwiegend Wanderarbeitnehmer*innen aus anderen Mitgliedstaaten benachteiligt, was eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern darstellt. Mit Urteil vom 16.6.2022 hat der EuGH nun festgestellt, dass diese Vorgehensweise gegen Unionsrecht verstoßen hat!
Somit muss die Republik Österreich die Differenzbeträge diesen Personen zurückerstatten. Außerdem stellt sich künftig nicht mehr die Frage nach dem Wohnsitz des Kindes.
In einer ersten Stellungnahme wurde vom Finanzminister bestätigt, dass die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bereitgestellt wurden. Wie die Erstattung in technischer Sicht ablaufen wird (automatisiert oder über Antrag) ist aber noch nicht geklärt.
Sind auch Sie davon betroffen? Gerne unterstützen wir Sie dabei (info@artus.at)!