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Die ökosoziale Steuerreform macht es möglich – die steuerfreie Gewinnbeteiligung am Unternehmenserfolg für Mitarbeiter.
Doch wie steuerfrei ist sie wirklich und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Gibt es Obergrenzen und falls ja, für wen gelten sie? Für Unternehmen spacannend ist auch die Frage, wie die Gewinnbeteiligung im Zusammenhang mit bestehenden Bonusmodellen genutzt werden kann. Wie sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Win-win-Situation herauskommen kann, erläuterte unser Experte Michael Wagner am 22.6.22.
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde mit § 3 Abs 1 Z 35 EStG eine neue Steuerbefreiung im Einkommensteuerrecht geschaffen, die bereits in 2022 rückwirkend auf Unternehmensgewinne des Jahres 2021 anwendbar ist.
Der Gesetzestext definiert die Mitarbeitergewinnbeteiligung als Beteiligung der Arbeitnehmer am unternehmensrechtlichen Ergebnis des Arbeitgebers vor Zinsen und Steuern (EBIT) von – sofern es mehrere gibt – all jenen Wirtschaftsjahren, die im letzten Kalenderjahr geendet haben…
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