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Familienbonus Plus

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 06. Februar 2018

Der Ministerrat hat am 10. Jänner 2018 den Ministerratsvortrag zur Einführung des Familienbonus Plus beschlossen. Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast nach Gesetzeswerdung um bis zu 1.500 Euro pro Jahr und Kind reduzieren soll. Er wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zustehen, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbetrages von 500 Euro bestehen.

Der Familienbonus Plus soll entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab dem Jahr 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV für das Jahr 2019 d.h. ab 2020) beantragt werden können. In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem Partner in Anspruch genommen werden oder auf beide Partner verteilt werden.

Im Gegenzug ist beabsichtigt den Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind bzw. 600 Euro, wenn beide Eltern den Freibetrag teilen) und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind, aber nur bis zum Alter von zehn Jahren) zu streichen.

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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