In jüngster Vergangenheit kam es seitens der Finanzpolizei wiederholt zu Nachschauen, in deren Rahmen die Einhaltung der neuen Aufzeichnungspflichten geprüft wurde. In den bereits bekannten Fällen erfolgten die Nachschauen unangekündigt und die steuerlichen Vertreter wurden nicht informiert.
Im Zuge der Überprüfungen wurde eine von der Finanzverwaltung erstellte Checkliste zur Erhebung der Daten verwendet, welche Fragen zu den Bereichen Einzelaufzeichnungspflicht, Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht enthält.
Um einen Eindruck der Befragung durch die Finanzpolizei zu vermitteln, finden Sie im Folgenden einen Auszug aus dem Fragenkatalog:
- Wer ist im Betrieb für die Einzelaufzeichnung, die Ermittlung der Tageslosung und der Übertragung der Aufzeichnungen in die Buchhaltung zuständig?
- Wie werden die Einzelaufzeichnungen geführt (händisch oder elektronisch)?
- Gibt es auch Umsätze außerhalb der Betriebsstätte und wie werden diese vor Ort aufgezeichnet?
- Welches System wird als Registrierkasse verwendet (Kassensystem, PC-Kasse, Tablet-Lösung, Taxameter, etc.)?
- Gibt es ein Datenerfassungsprotokoll und kann dieses exportiert werden?
- Wie werden Zahlungsbelege ausgestellt und welche Daten enthalten die übergebenen Belege?
Sollten Sie noch keine Registrierkasse in Betrieb haben, gibt es keinen Grund zur Panik. Die Nichterfüllung der Registrierkassenpflicht wird bis 31. März 2016 keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen haben.
Wenn auch Sie Besuch von der Finanzpolizei bekommen, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir von ARTUS stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Weitere Informationen zur Registrierkasse finden Sie hier.