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Forschungsförderung – Änderungen durch das Stabilitätsgesetz

Rechnungswesen & Unternehmenserfolg
date icon 14. September 2012

Durch das Stabilitätsgesetz 2012 wurden die Voraussetzungen zur Erlangung von Forschungsprämien für eigenbetriebliche Forschung verschärft. Diese Neuregelung gilt für alle Anträge, die ab dem 1.1.2013 an das Finanzamt gestellt werden. Demnach gilt es für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 31.12.2012 enden.

Nun sind Unternehmen dazu verpflichtet, zunächst ein kostenloses Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) einzuholen, um damit eine Forschungsprämie beim Finanzamt beantragen zu können. Damit soll das Know-How der FFG genutzt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen für die Forschungsförderung beurteilen zu können. Das von der FFG erstellte Gutachten unterliegt dann der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes.

Folgend möchten wir eine kurze Übersicht über die wichtigsten Punkte aufzeigen:

Möglichkeiten Gutachten der FFG erforderlich Rechtssicherheit Konsequenz Kosten
Prämienantrag ja nein Finanzamt kann in jede Richtung entscheiden keine
Forschungs- bestätigung durch
das Finanzamt
ja Bestätigung der Anspruchsvoraus-setzungen nur dem Grunde nach Die Förderungswürdigkeit wird bestätigt, nicht die Höhe der Prämie € 1.000,00 pro Projekt –> bei Abweisung € 200,00
Feststellungs- bescheid (1) des Finanzamts ja Bestätigung der Forschungs- aufwendungen nur der Höhe nach Die Höhe der Prämie wird bestätigt; nicht ob dem Grunde nach Förderwürdigkeit gegeben ist Kosten des WP
Forschungs- bestätigung und Feststellungs- bescheid ja Ja – dem Grunde und der Höhe nach Sowohl Förderwürdigkeit als auch Höhe der Prämie werden bestätigt €1.000,00/Projekt für die Forschungsbe-stätigung –> bei Abweisung € 200,00 + Kosten für den WP

(1) Wenn Sie einen Feststellungsbescheid, der Ihnen die Forschungsaufwendungen der Höhe nach bestätigt, vom Finanzamt erhalten möchten, müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorlegen, der die ordnungsgemäße Ermittlung der Aufwendungen bestätigt.

 

Der Antrag für das Gutachten der FFG wird über FinanzOnline gestellt. Hierfür sind z.B. Angaben wie Ziele, Methoden, Originalität, Inhalt und Neuartigkeit des Forschungsprojektes anzuführen. Die FFG begutachtet den Antrag und führt eine Prüfung nach den Grundsätzen des Frascati-Manual durch.

Aufwendungen für Forschung

Folgende Aufwendungen zählen zu den begünstigten/geförderten Ausgaben:
•    Investitionen (sofern sie der Forschung und Entwicklung nachhaltig dienen)
•    Löhne und Gehälter
•    Energiekosten
•    Raumkosten
•    Zuordenbare Verwaltungskosten
•    Zuordenbare Fremdkapital-Zinsen
•    Andere zuordenbare Gemeinkosten

NICHT begünstigt sind Aufwendungen, die durch öffentliche Subventionen oder Beihilfen gedeckt sind sowie Vertriebskosten.

Abschließend empfehlen wir dringend, Ihre Forschungsaufwendungen immer sorgfältig zu dokumentieren (z.B. Trennung der Projekte), damit keine Unstimmigkeiten auftreten können.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie noch Fragen haben oder eine speziellere Auskunft benötigen!

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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