Covid-19 Förderungen
Blog

Corona Blog: Fristen für Corona-Beihilfen

Corona
date icon 31. August 2021

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns mittlerweile schon deutlich länger als 1 Jahr. Dieser langen Dauer ist auch geschuldet, dass immer wieder neue Instrumente zur Unterstützung von wirtschaftlich Betroffenen geschaffen werden. Aber dem Soforthilfegedanken entsprechend laufen einige Förderungen demnächst aus, während andere Beihilfeinstrumente neu geschaffen wurden. Aus diesem Anlass wollen wir nachfolgend einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fristen geben:

  • Der Fixkostenzuschuss 800.000 bzw der Verlustersatz können in der 2. Tranche beantragt werden, sofern entsprechende Daten vorhanden sind. Gefördert werden Zeiträume bis spätestens Juni 2021, dementsprechend sollten die Daten aus der Buchhaltung bereits vorliegen.
  • Der Ausfallsbonus II ist wie auch der Ausfallsbonus I ab 15. des jeweiligen Folgemonats beantragbar. Somit kann der Ausfallsbonus für Juli seit 15. August beantragt werden. Der Bonus für August und September dann jeweils 1 Monat später.
  • Seit Anfang Juli gilt die Phase 5 der Kurzarbeit.
  • Die Endabrechnung der Investitionsprämie muss 3 Monate nach Inbetriebnahme, jedoch spätestens bis 30. September 2021 beantragt werden.

Gerne beraten wir Sie dazu und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen