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Gesetzliche Verzugszinsen aufgrund fehlender vertraglicher Vereinbarungen!

Rechnungswesen & Unternehmenserfolg
date icon 29. März 2012

Haben Sie ein Geschäft mit Privaten oder mit Unternehmern abgeschlossen und etwaige Verzugszinsen nicht vertraglich (beispielsweise durch AGB) vereinbart, kommen die gesetzlichen Verzugszinsen zur Anwendung. Um die gesetzlichen Verzugszinsen feststellen zu können, ist zwischen Privaten und Unternehmen zu unterscheiden.

Geschäft mit Privaten
Wenn einer der Geschäftspartner ein Konsument ist, kommt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zur Anwendung. Bleiben Zahlungen vom Konsumenten ausständig, so sind die Forderungen aus Verzugszinsen gesetzlich mit 4 % per anno (§ 1000 ABGB) begrenzt.

Geschäft zwischen Unternehmen
Sind beide Vertragspartner Unternehmer, so wird das Unternehmensgesetzbuch angewendet. Bei Verzögerungen der Zahlung beträgt der gesetzliche Verzugszinsensatz  8 % per anno über dem Basiszinssatz (§ 352 UGB). Derzeit beträgt der Basiszinssatz 0,38 % und somit errechnet sich ein gesetzlicher Verzugszinsensatz von insgesamt 8,38 % per anno.

Grundsätzlich ist immer anzuraten, vor einem Geschäftsabschluss umfangreiche Geschäftsverträge auszuhandeln, um einen möglichst konfliktfreien Geschäftsablauf zu erreichen. Wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat dabei – wenden Sie sich jederzeit an uns!

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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