Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir wollen Sie auf eine Möglichkeit, für 2014 Steuern zu sparen, hinweisen. Für natürliche Personen im Rahmen ihrer betrieblichen Einkünfte (Gewerbebetrieb, Freiberufler, geschäftsführende Gesellschafter) ist es möglich, einen Gewinnfreibetrag von bis zu 13% des Gewinnes, insgesamt jedoch höchstens EUR 100.000, steuermindernd geltend zu machen.
Im Einzelnen besteht der Gewinnfreibetrag aus
- dem Grundfreibetrag (soweit Gewinn bis 30.000 Euro; Grundfreibetrag daher bis 3.900 Euro); dieser wird ohne Investitionserfordernis berücksichtigt. Der Grundfreibetrag steht – auch bei mehreren Betrieben – nur einmal für Gewinne bis zu insgesamt 30.000 Euro zu.
- dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (soweit Gewinne über 30.000 Euro); dieser muss durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter gedeckt werden.
Seit dem Jahr 2013 steht der Gewinnfreibetrag mit steigenden Gewinnen staffelweise reduziert zu und beträgt für:
- Gewinne bis zu 175.000 Euro: 13 Prozent
- die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
- die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt nach dieser Staffel ab dem Jahr 2013 somit 45.350 Euro.
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren (z.B. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, LKW, EDV, Gebäudeinvestitionen mit Baubeginn nach dem 31.12.2008) oder bestimmte Wertpapiere in Frage.
ACHTUNG NEU SEIT 2014
Begünstigte Wertpapiere sind nur mehr Wohnbauanleihen gem. § 10 Abs. 3 Z2 Einkommensteuergesetz, wenn sie ab der Anschaffung mindestens 4 Jahre dem Betrieb gewidmet werden. Durch die Einschränkung der Wertpapiere auf Wohnbauanleihen raten wir Ihnen bei Kaufinteresse, sich umgehend mit Ihrem Bankbetreuer in Verbindung zu setzen, da zu befürchten ist, dass zum Jahresende mangels entsprechender Auflagezahl keine Wohnbauanleihen mehr zur Verfügung stehen werden.
Kauft man Wertpapiere oder begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter zur Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages, so kann sich eine Steuerersparnis in Höhe von bis zu 50% der Anschaffungskosten ergeben. Diese Wertpapiere bzw. Wirtschaftsgüter sichern den Steuervorteil, wenn sie mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden. Der Steuervorteil entspricht daher einer zusätzlichen steuerfreien Verzinsung des angelegten/investierten Kapitals von bis zu 12,50% p.a.
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