Wie wir berichtet haben, ist ab 2016 der Grundstückswert zur Berechnung der Grunderwerbssteuer bei Übertragung im Familienverband entweder nach dem Pauschalwertmodell oder anhand eines Immobilienpreisspiegels zu ermitteln. Die Finanzverwaltung arbeitet derzeit an einem Berechnungsprogramm für die Anwendung des Pauschalwertmodells. Das Programm soll bis spätestens Mitte März 2016 auf der Homepage de Finanzministeriums zur Verfügung stehen.