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Corona Blog: Härtefallfonds 2. Phase – Nachbesserungen inkl. Comeback-Bonus

Corona
date icon 28. Mai 2020

Die Auszahlung aus der 2. Phase des Härtefallfonds kann ab 20.4.2020 beantragt werden. In dieser Phase werden bis zu 2.000 € monatlich über eine Dauer von nun 6 statt bisher 3 Monaten als steuerfreier Zuschuss gewährt. Im Gegensatz zur ersten Phase wurden die Kriterien erweitert. Die Auszahlung aus der 1. Phase werden auf die 2. Phase angerechnet. Deshalb ist eine Beantragung für die 1. Phase nun nicht mehr möglich.

Die Bundesregierung hat am 27.5.2020 die Kriterien nochmals überarbeitet. Zur besseren Übersichtlichkeit, was sich dadurch geändert hat, sind diese Neuerungen in grün dargestellt. Im Wesentlichen wurden die Anspruchsdauer und die Höhe ausgedehnt.

Voraussetzungen

  • Unternehmensgründung vor Ausbruch der Coronakrise (15.3.2020)
  • Sitz/Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall, dh
    • Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden, oder
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder
    • Umsatzeinbruch von mind 50% (Vergleich mit selbem Monat im Vorjahr)
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbebetrieb
  • Keine weiteren Barzuschüsse iZm Coronakrise erhalten – Bezug aus dem Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Keinen Arbeitslosengelbezug im Zeitpunkt der Antragstellung

Berechnung

Es wird auf den Verdienstentgang gegenüber dem letzten Bescheidjahr (auf Antrag Durchschnitt der letzten 3 Jahre) abgestellt. Von diesem werden 80% bzw maximal 2.000 € monatlich für die nächsten 6 statt wie bisher 3 Monate ersetzt. Laufende Bezüge aus anderen Einkunftsquellen sowie ein bereits in Phase 1 erhaltener Zuschuss sind abzuziehen. Ist das Einkommen im Vergleichsjahr negativ bzw liegt kein Einkommensteuerbescheid vor, beträgt der Ersatz 1.000 € (statt wie bisher 500 €) pro Monat. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, beträgt die Förderung – unabhängig vom Berechnungsergebnis – für alle Unternehmer mindestens 1.000 € (statt wie bisher 500 €) monatlich (=Mindestförderhöhe 500 € + Comeback-Bonus 500 €). Unternehmer, die bereits einen geringeren Betrag ausgezahlt erhalten haben, bekommen die Differenz automatisch nachüberwiesen.

Antragstellung

Wie auch in der 1. Phase kann der Antrag ausschließlich online über die Homepage der Wirtschafskammer erfolgen.

Zu beachten ist, dass es nun 6 (statt wie bisher 3) getrennte Betrachtungszeiträume (beginnend mit 16.3. je 1 Monat) gibt, für die jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen ist! Um Unternehmen zu unterstützen, bei welchen ein coronabedingter Auftragseinbruch sich erst später in den Umsatzzahlen bemerkbar macht, gibt es nun insgesamt 9 (statt wie bisher 6) monatliche Betrachtungszeiträume, aus dem der Unternehmer 6 (statt wie bisher 3) frei auswählen kann.

Neben der Angabe von persönlichen Daten sind noch folgende Eingaben erforderlich:

  • Steuernummer: hierdurch erfolgt die automatische Berechnung des Einkommens des Vergleichsjahres anhand der Schnittstelle zum Finanzamt
  • Einnahmen im Betrachtungszeitraum
  • Nettonebeneinkünfte (nach Steuern) im Betrachtungszeitraum

Passend zu diesem Thema finden Sie unseren Corona Härtefallfonds 2. Phase ARTUS Kompakt Info-Sheet.

Bei der Berechnung im Detail können wir Sie gerne unterstützen (info@artus.at)!

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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