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Hotellerie und Gastgewerbe im ESG Fokus

ESG (Environmental, Social und Governance)
date icon 30. Oktober 2023

ESG geht über eine Pro-Forma-Übung hinaus. Hierbei handelt es sich um echte Veränderung für das Unternehmen und auch für unseren Planeten. Es geht hierbei vor allem darum, als Unternehmen zukunftsfähig zu bleiben und den Mehrwert und Wachstum zu steigern – dies gemeinsam bei gleichzeitigem Erhalt unserer Umwelt und unserer sozialen Gemeinschaft.

Ein praktisches Beispiel eines Unternehmens in der Tourismusbranche hat folgende ESG Maßnahmen umgesetzt:

ESG Grafik Hottelerie

  1. Umwelt („Environment“) Dimension
    ESG stößt Unternehmen an, ihren ökologischen Fußabdruck zu messen und zu minimieren – ein großer Schritt den Umwelteinfluss von Tourismus zu verbessern. Durch Maßnahmen z.B. der Energieeffizienz, Eindämmung des Wasserverbrauches, Recycling und Kreislaufwirtschaft kann das Unternehmen Nachhaltigkeit integrieren und ein zukunftsträchtiges Konzept leben. Dies treibt nicht nur Kosteneffizienz, sondern auch Profitabilität an und erhöht die Attraktivität Ihres Tourismusbetriebes.
  2.  Soziale („Social“) Dimension
    Diese sieht die Menschen im Fokus – die Mitarbeiter:innen, Klient:innen und die Gemeinschaft(en). Unternehmen können Treiber von positivem, sozialen Wandel und fairen Arbeitsbedingungen, Wohlergehen von Mitarbeiter:innen und Diversität sowie Förderung von lokalen Gemeinschaften, wie z.B. Textilindustrie, Lebensmittelproduzent:innen, etc. sein. Dies kreiert auch eine einzigartige kulturelle Erfahrung für Gäste, die sich klar vom konventionellen Tourismus unterscheidet.
  3. Steuerung (“Governance”) Dimension
    Diese spiegelt sich in transparenten und klaren Richtlinien wider. Ethische Entscheidungsprozesse, Stakeholder Management und effektive Prozesse sind die Basis von nachhaltigen Unternehmungen. So können Sie Ihren Tourismusbetrieb als ESG Leitbetrieb positionieren. Dies ist nicht nur ein Marketingelement, sondern zeigt sich in der Eindämmung der operationalen Risiken und stärkt Unternehmen in ihren Veränderungsprozessen. Es öffnet auch die Türen für bedeutende Kooperationen und Investmentmöglichkeiten.

 

Die Verpflichtung zu ESG und nachhaltigem Tourismus bedeutet die Integration von oben genannten Elementen und kann Ihr Unternehmen transformieren während gleichzeitig die Vorteile von langfristigem Erfolg maximiert werden. Wenn Tourismusbetriebe die ESG Prinzipien berücksichtigen, sind sie wahrhafte Pioniere im nachhaltigen Tourismussegment.

In der Praxis gibt es ganz viele Möglichkeiten, Nachhaltigkeit im Betrieb zu leben:

E:

  • Verwendung regionaler Lebensmittel (z.B. von lokalen Bäuer:innen, Hersteller:innen beziehen)
  • Regionale Produzent:innen fördern (z.B. Druckereien, Arbeitskleidung aus der EU anstatt aus Asien, regionale Pflanzen einsetzen, etc)
  • Abfall reduzieren (z.B. auf Verpackungsgebinde achten, Plastik reduzieren, wiederverwendbare Gebinde verwenden, naturnahe Dekoration einsetzen, sachgerecht sammeln und entsorgen)
  • Kreislaufwirtschaft integrieren (z.B. Rohstoffe recyclen, wiederverwendbare Behälter einsetzen, Bewässerung nicht durch Trinkwasser sicherstellen)
  • Wasserverbrauch minimieren (z.B. Einsatz von energieeffizienten Brausen, wassersparende Maßnahmen wie Wasserdurchlauf umsetzen, Regenwasser zur Gartenbewässerung)
  • Papierverwendung (z.B. umweltfreundliches verwenden, doppelseitig und sparsam einsetzen – Alternativen wie z.B. Menü auf Kreidetafeln bedenken).
  • Waschmitteleinsatz analysieren ( auf Produktebene und Transportebene, Gebinde reduzieren)
  • Nachhaltige Räumlichkeiten (z.B. schadstofffreie Wandfarben, second-hand Möbel, regionale/europäische Textilien, Lebensdauer von Gebrauchsgütern verlängern bevor sie durch neue ersetzt werden).
  • Logistische Transportwege optimieren (z.B. eine große Lieferung von Lebensmitteln anstatt von mehreren kleineren)

S:

  • Bedeutung auf Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter:innen legen (z.B. Arbeitszeiten, Gesundheitschecks, Fluchtwege markieren, Defilibrator anbringen, etc.)
  • Diversität und Gleichberechtigung der Mitarbeiter:innen garantieren
  • Junge Arbeitskräfte anstellen und (aus-)bilden
  • Menschenrechte und arbeitsrechtliche Vorgaben einhalten
  • Investitionen in Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen
  • Integration von benachteiligten Arbeitnehmer:innen (z.B. mit Behinderung, mit Migrationshintergrund, etc.)
  • Lebensmittel(reste) spenden anstatt wegwerfen

G:

  • Ethischer und moralischer Umgang mit den Mitarbeiter:innen
  • Faire Bezahlungspraktiken
  • Einhaltung von lokalen Standards und Regelungen für Hotellerie und Bewirtung
  • Einführung von Kriterien für Einkäufe (z.B. Regionalität, lokale Hersteller, europäische anstatt von asiatischen Waren/Produkten, mögliche Kooperationen mit lokalen Bäuer:innen und Hersteller:innen eingehen)

Für offene Fragen steht Ihnen ARTUS gerne zur Verfügung  (info@artus.at).

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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