In den nächsten Tagen bekommen Mitglieder des WU-Alumni-Club ihre neue Mitgliedskarte sowie ihre Beitragsvorschreibung in der Höhe von EUR 45 zugeschickt. Vielleicht haben Sie als Mitglied sich schon überlegt, diesen Beitrag auch von der Steuer abzusetzen, nachdem er wohl mehr mit Ihrer Berufsausübung als mit privaten Vorlieben zu tun hat.
Wir haben die Absetzbarkeit für Sie geprüft und kommen zu folgendem Ergebnis:
Steuerlich abzugsfähige Werbungskosten sind alle Ausgaben und Aufwendungen, die durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind und der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dienen.
Absetzbar sind beispielsweise Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen, die sich überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. Ein sogenannter Berufsverband ist zum Beispiel die Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Beispiele für österreichische Interessensvertretungen sind die Arbeiterkammer, Gewerkschaften und die Wirtschaftskammer Österreich.
Freiwillige Mitgliedschaften bei Vereinen, wie z.B. dem WU-Alumni-Club, sind steuerlich nicht abzugsfähig, da diese Mitgliedsbeiträge nach ständiger Judikatur der Privatsphäre zuzurechnen sind. Beachten Sie jedoch: Die Kosten von z.B. durch den WU-Alumni-Club angebotene Fachveranstaltungen, Workshops und sonstige Fortbildungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, können in vollem Umfang steuerlich abgesetzt werden.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung haben – info@artus.at – www.artus.at.
zum Nachlesen:
- § 16 Abs 1 Z3 EStG
- VwGH 17.5.1989, 88/13/0038
- § 16 Abs 1 Z 10 EStG
ARTUS – Partner des WU-Alumni-Club