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„Jobticket“ – Die NEUE Pendlerpauschale?

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 30. Mai 2011

Historisch: Die Grundidee des „Jobtickets“ kommt aus Oberösterreich und wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 vom Gesetzgeber aufgegriffen. Die Intention der Gesetzgebung dahinter ist eine verstärkte Anreizsetzung zur Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Anwendungsbereich: Das „Jobticket“ kommt für jene Dienstnehmer in Frage, welchen entweder die große oder die kleine Pendlerpauschale zusteht. Der Dienstnehmer erhält das „Jobticket“ lohnsteuerfrei. Dem Dienstgeber entstehen keine Gehalts- oder Lohnnebenkosten.

Umsetzung: Das Finanzministerium arbeitet momentan an einer einheitlichen Umsetzung für ganz Österreich. Falls Sie bereits jetzt nähere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte persönlich.

Bitte beachten: Das Jobticket darf nicht statt des bisherigen Gehaltes, sondern nur zusätzlich dazu ausgezahlt werden.

Update: Konkrete Berechnungen zu Einsparungsmaßnahmen sowie Auskünfte zur konkreten Umsetzung können Sie in der Ausgabe 3 unseres Konnex, der im September erscheinen wird, nachlesen.

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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