Eine Information des Finanzministeriums vom 15.April 2011 stellt klar , dass es sich bei Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern (Segways) um Kraftfahrzeuge handelt. Die damit zusammenhängenden Aufwendungen (Anschaffung, Betrieb, Miete) gelten daher umsatzsteuerlich als nicht für das Unternehmen ausgeführt und berechtigen daher (leider!) nicht zum Vorsteuerabzug. Die Argumentation ist nachvollziehbar, dennoch stellt sich die Frage, ob nicht im Sinne der Erreichung der Kyoto-Klima-Ziele auch hier ein Umdenken stattfinden sollte. Steuerliche Anreize zur CO2-Reduktion sind ja nicht verboten.