Die im Dezember 2010 eingeführte Verschärfung der Kunden-Ausweispflicht beim Einkauf von Bier, Wein, Schnaps und alkoholfreien Getränken im Einzelhandel wird nun revidiert. Ursprünglich hätte die neue Regelung zur Bekämpfung von Schwarzeinkäufen in der Gastronomie beitragen sollen.
Die Limits, ab denen Käufer namentlich registriert werden müssen, wurden auf 20 Liter Bier, 10 Liter Wein, 2 Liter Schnaps bzw. 30 Liter alkoholfreie Getränke (inkl. Mineralwasser) festgelegt. Wie sich aber jetzt herausstellt, würde eine solche Herabsetzung einen enormen Verwaltungsaufwand für den Getränkehandel nach sich ziehen.
Deshalb informierte das BMF, dass die neue Regelung wieder zurückgenommen wird. Somit gelten für die Registrierungspflicht wieder die alten Limits, nämlich für Bier 100 Liter, bei Wein 60 Liter, 15 Liter bei Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.