Die Schaffung eines eigenen, nationalen Geldwäschegesetzes gilt als unwahrscheinlich. Zwar entstanden im Zuge der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie mit dem FM-GwG (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) sowie dem WiEReG zwei neue Gesetze, weitere Bestimmungen der Richtlinie wurden jedoch in bereits bestehenden Gesetzen, wie zum Beispiel der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung sowie dem WTBG 2017, implementiert. Durch die 5. Geldwäsche-Richtlinie werden aller Voraussicht nach, die soeben angeführten, bestehenden, nationalen Gesetze weiter ergänzt bzw. abgeändert.
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