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Kommt ein inländisches Geldwäschegesetz?

Recht & Steuern
date icon 21. Dezember 2018

Die Schaffung eines eigenen, nationalen Geldwäschegesetzes gilt als unwahrscheinlich. Zwar entstanden im Zuge der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie mit dem FM-GwG (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) sowie dem WiEReG zwei neue Gesetze, weitere Bestimmungen der Richtlinie wurden jedoch in bereits bestehenden Gesetzen, wie zum Beispiel der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung sowie dem WTBG 2017, implementiert. Durch die 5. Geldwäsche-Richtlinie werden aller Voraussicht nach, die soeben angeführten, bestehenden, nationalen Gesetze weiter ergänzt bzw. abgeändert.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich. (info@artus.at)

Lesen Sie dazu auch unsere  Blogbeiträge „Unbeschränkter Zugriff auf das Register der wirtschaftlichen Eigentümer durch die 5. Geldwäsche-Richtlinie?“ sowie „Bekommen wirtschaftliche Eigentümer iSd WiEReG Informationen darüber, wer in Ihre Daten eingesehen hat?“

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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