Überblick. Ein digitaler Ausschnitt von Gustav Klimts Meisterwerk „Der Kuss“ aus einer limitierten Auflage zum Valentinstag? Fast USD 70 Mio. für „Alltagsfotos“ („Everydays“), zusammengefasst in einem einzelnen Bild? NFTs – also sogenannte Non-Fungible Token, eine Art digitaler Eigentums- und Echtheitsnachweis – erfreuen sich weltweit großer Popularität. Damit einhergehend stellt sich die Frage nach der steuerlichen Behandlung, einerseits auf Seiten des privaten Kryptoinvestors, als auch bei gewerblichen Einkünften in diesem Zusammenhang.
Definition. NFTs – eine Art Kombination aus einem Besitzzertifikat und einer Computerdatei – repräsentieren ein Asset, das einzigartig, eindeutig identifizierbar, nicht beliebig untereinander austauschbar und nicht imitierbar ist („non-fungible“). Im Gegensatz dazu repräsentieren „fungible token“ einen gleichartigen Vermögenswert und sind austauschbar; für den Inhaber ist es also egal, welcher konkrete Token ihm zugeordnet wird. Grundsätzlich kann jeder Vermögenswert digitalisiert und zum NFT werden. Insbesondere eignen sich NFTs aber zur Herstellung digitaler Kunst. Nach dem Hochladen einer digitalen Datei (Bild, GiF, Audiodatei, etc) auf eine entsprechende Plattform wird diese in ein Krypto-Sammelobjekt umgewandelt; der Prozess des Hochladens in die Blockchain wird dabei als NFT Minting / Prägung bezeichnet. Die Datei bzw. das digitale Objekt, das auf der Blockchain gespeichert ist, kann weder verändert, bearbeitet noch gelöscht werden. Wichtig ist bei einem NFT die Unterscheidung zwischen dem Bild, das online sichtbar ist und dem Besitzzertifikat. Gekauft wird nicht das Kunstwerk bzw. die digitale Datei selbst, sondern die Prägung einer kryptografischen Signatur. Bei deren Decodierung verweist sie auf das Bild, das an einer anderen Stelle im Netz gespeichert ist. Entscheidet sich eine Plattform, von welcher das Bild gekauft wurde dazu, dieses nicht mehr darzustellen, ist es gar nicht mehr sichtbar. Auf der Blockchain gespeichert bleibt jedoch die unwiderrufliche Besitzbestätigung über das NFT.
Steuerliche Behandlung. Bei einem NFT Kauf bzw. Verkauf handelt es sich aus steuerlicher Sicht um einen Tausch. Der Gewinn aus der Veräußerung unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif (§ 31 EStG). Erfolgt die Veräußerung mehr als ein Jahr nach der Anschaffung, bleiben etwaige Gewinne steuerlich unbeachtlich. Der zu besteuernde Wert für den NFT Token bemisst sich durch den Gegenwert an Kryptoassets zum aktuellen Tageskurs. Wird etwa eigene Kunst durch einen Onlinehandel im Internet vertrieben, ist regelmäßig auch das Vorliegen von gewerblichen Einkünften (selbstständig, nachhaltig, Gewinnerzielungsabsicht, Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) zu prüfen, stellt der Verkauf von NFTs über Handelsplattformen im Internet uU doch bereits das Anbieten einer Leistung am Markt dar. In diesem Fall ist jeder Gewinn unabhängig von der Haltedauer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern; die Verlustverrechnung ist möglich.
Fazit. Ein Abbruch des NFT-Booms in naher Zukunft scheint nicht in Sicht. Umso wichtiger ist es, sich bereits heute mit den steuerlichen Konsequenzen vom Handel mit NFTs auseinander zu setzen, um Steuernachzahlungen, verwaltungs- oder finanzstrafrechtliche Konsequenzen in der Zukunft aktiv entgegenzuwirken und steuerlich auch heute schon auf der sicheren Seite zu sein.
Wichtige Informationen entnehmen Sie auch unserem Beitrag Tax Alert zur Krypto-Besteuerung.
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