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Corona Blog: Kurzarbeit Phase 4

Corona
date icon 18. Februar 2021

Die Corona-Kurzarbeit wird um drei Monate verlängert. Die Kurzarbeit Phase 4 gilt von 1. April 2021 bis 30. Juni 2021.

Im Wesentlichen bleiben die Bedingungen der Phase 3 aufrecht mit nur geringfügigen Änderungen:

  • Nettoersatzrate bleibt unverändert bei 80 bis 90 %.
  • Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30 % reduziert werden.
  • In von behördlichen Schließungen betroffenen Branchen ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit – auch auf 0 %- möglich.
  • Aus- und Weiterbildungen werden noch stärker fokussiert, ebenso wie die Bewerbung von Bildungsmaßnahmen. Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen während der Kurzarbeit qualifizieren lassen, erhalten eine 60 %ige Rückerstattung.
  • Vom Lockdown betroffene Branchen können weiterhin auf Erleichterungen zählen, z.B. sind Unternehmen, die im Lockdown sind oder nur für die Zeit des Lockdowns Kurzarbeit beantragen, von der Steuerberaterpflicht entbunden.
  • Die Gewerkschaften reagieren auch auf Anträge unter 30 % Arbeitszeit gegenüber dem AMS innerhalb von 72 Stunden.

Nach Phase 4 strebt man einen Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit an, zumindest schrittweise, und arbeitet an einem adaptierten Angebot zur Sicherstellung der Erhaltung bestehender Jobs – in der Hoffnung, dass die gesundheitliche Situation und die Lage am Arbeitsmarkt das zulassen.

Wolfgang Dibiasi
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