Die Corona-Kurzarbeit wird um drei Monate verlängert. Die Kurzarbeit Phase 4 gilt von 1. April 2021 bis 30. Juni 2021.
Im Wesentlichen bleiben die Bedingungen der Phase 3 aufrecht mit nur geringfügigen Änderungen:
- Nettoersatzrate bleibt unverändert bei 80 bis 90 %.
- Die Arbeitszeit kann auf bis zu 30 % reduziert werden.
- In von behördlichen Schließungen betroffenen Branchen ist auch eine Unterschreitung dieser Mindestarbeitszeit – auch auf 0 %- möglich.
- Aus- und Weiterbildungen werden noch stärker fokussiert, ebenso wie die Bewerbung von Bildungsmaßnahmen. Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen während der Kurzarbeit qualifizieren lassen, erhalten eine 60 %ige Rückerstattung.
- Vom Lockdown betroffene Branchen können weiterhin auf Erleichterungen zählen, z.B. sind Unternehmen, die im Lockdown sind oder nur für die Zeit des Lockdowns Kurzarbeit beantragen, von der Steuerberaterpflicht entbunden.
- Die Gewerkschaften reagieren auch auf Anträge unter 30 % Arbeitszeit gegenüber dem AMS innerhalb von 72 Stunden.
Nach Phase 4 strebt man einen Ausstieg aus der Corona-Kurzarbeit an, zumindest schrittweise, und arbeitet an einem adaptierten Angebot zur Sicherstellung der Erhaltung bestehender Jobs – in der Hoffnung, dass die gesundheitliche Situation und die Lage am Arbeitsmarkt das zulassen.