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Kurzinformation zu Staaten mit umfassender Amtshilfe

Recht & Steuern
date icon 12. September 2014

Das österreichische Steuerrecht verlangt bei einigen ausländischen Sachverhalten entweder einen Bezug zur EU oder das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe mit dem betreffenden Staat. Als Beispiele sind hier anzuführen:

  • Verlustnachversteuerung für ausländische Betriebsstätten
  • Spendenbegünstigung für ausländische Einrichtungen
  • Einbezug ausländischer Gruppenmitglieder in eine Steuergruppe
  • Steuerfreiheit für ausländische Portfoliodividenden

Vom BMF wurde kürzlich die nachstehende Liste von Staaten und Territorien veröffentlicht, mit denen derzeit eine „umfassende“ Amtshilfe besteht:

Ägypten

Georgien

Mazedonien

St. Vincent und

die Grenadinen

Albanien

Gibraltar

Mexiko

Südafrika

Algerien

Hongkong

Monaco

Tadschikistan

Andorra

Indonesien

Neuseeland

Thailand

Armenien

Israel

Norwegen

Türkei

Australien

Japan

Philippinen

USA

Bahrain

Jersey

San Marino

Venezuela

Barbados

Kanada

Saudi-Arabien

Vietnam

Belize

Katar

Schweiz

Bosnien-Herzegowina

Liechtenstein

Serbien

Brasilien

Marokko

Singapur

 

 

Wolfgang Dibiasi
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