Seit 1.1.2011 gibt es die neue Vermögenszuwachsbesteuerung für Kapitalvermögen. Je nach Wertpapieren muss aber unterschieden werden:
Der Erwerb von Aktien, GmbH-Anteile und Fonds unterliegt seit dem 1.1.2011 entweder der Vermögenszuwachsbesteuerung oder der Spekulationsbesteuerung. Veräußerungsgewinne aus solchen Wertpapieren sind seither mit zumindest 25% immer steuerpflichtig. ABER:
Für Wertpapiere wie zB Anleihen, Indexzertifikate, Derivate und ähnliches gilt die neue Vermögenszuwachsbesteuerung aber erst für Erwerbe ab dem 1.10.2011!
Das heißt: Werden diese Wertpapiere (Anleihen, Indexzertifikate, Derivate uä.) noch bis 30.9.2011 erworben, ist auf einen Veräußerungsgewinn die alte Spekulationsfrist (1 Jahr) anzuwenden. Wird diese abgewartet, ist ein Veräußerungsgewinn aus diesen Wertpapieren nicht steuerpflichtig. Wird ab dem 1.10.2011 gekauft und noch vor dem 1.4.2012 verkauft, erfolgt die Besteuerung mit dem normalen Einkommensteuertarif. Wird ab dem 1.10.2011 gekauft und nach dem 31.3.2012 verkauft, erfolgt die Besteuerung mit 25% Sondersteuersatz.
Für Detailinformationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Betreffend der Auswahl konkreter Wertpapiere dürfen wir Sie auf ein Kreditinstitut Ihres Vertrauens verweisen.