Abgabenänderungsgesetz 2015 Begutachtungsentwurf – Teil 6
Auch die bisherige Beschränkung der sogenannten „Margenbesteuerung“ auf Reiseleistungen an Nichtunternehmer soll aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des EuGH angepasst werden. Trotz grundsätzlicher Ausweitung auf Umsätze mit Unternehmern wird die Definition der „Reisevorleistung“ adaptiert. Diese soll nunmehr Leistungen Dritter einschließlich Reiseleistungen eines anderen Reisebüros, die letztendlich einem nicht unternehmerischen Reisenden zugutekommen, beinhalten.
Dies bedeutet, dass von der Margenbesteuerung daher in Zukunft auch Umsätze zwischen Reiseveranstaltern und Reisebüros erfasst sein sollen, wenn am Ende die endgültige Reiseleistung einer Privatperson zugutekommt.
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Abgabenänderungsgesetz 2015 –Teil 5 https://artus.at/blog/zwischenkoerperschaftsteuer-bei-privatstiftungen vom 24.11.2015.