Wer bisher die Gründung einer GmbH aus Kostengründen vermieden hat, könnte jetzt zu einer anderen Entscheidung kommen:
Mit 1. Juli 2013 tritt das am 12.6.2013 beschlossene Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 in Kraft.(https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2013/PK0523/) Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen haben wir bereits im Konnex 2/2013 in Aussicht gestellt.
Wesentliche Nebeneffekte des verminderten Stammkapitals sind
- geringere Gründungskosten (Notar- und Rechtsanwaltsgebühren),
- die Reduzierung der jährlichen Mindestkörperschaftsteuer auf EUR 500,-, wenn das Stammkapital EUR 10.000,- beträgt (bisher EUR 1.750 bei einem Stammkapital von EUR 35.000) und
- die entsprechende Reduktion der 1%-igen Gesellschaftsteuer (bei Mindestbareinzahlung von EUR 5.000,- sind das einmalig EUR 50,- Gesellschaftsteuer)
Wie jede Medaille zwei Seiten hat, so hat auch diese Neuerung eine Kehrseite:
Durch das verminderte Mindeststammkapital wird der GmbH Haftungskapital entzogen und kritische Stimmen befürchten, dass Gesellschaften, die mit nur EUR 10.000,- Kapital ausgestattet sind, leichter in die Insolvenz schlittern könnten und Gläubiger mit höheren Forderungsausfällen zu rechnen hätten als bisher.
Es bleibt abzuwarten, ob der erhofften Gründungswelle auch eine nicht erhoffte Pleitewelle folgen wird oder ob die Sorgen sich als nicht zutreffend herausstellen werden.
Das ARTUS-Team ist jedenfalls Ihr Ansprechpartner, wenn es um Gründungsberatung und Unternehmensplanung geht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!