Aus Sicht der Industrie ist eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse ein Schritt in die richtige Richtung im Sinne der Generationengerechtigkeit und zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen. Damit haben Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger mit Bundesministerin Maria Fekter die richtigen Schlüsse aus der aktuellen Staatsschuldenkrise gezogen sowie Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit bewiesen. Die Absenkung der Verschuldung ist wesentlich, damit Österreich den notwendigen Spielraum in den öffentlichen Finanzen zurückgewinnt und sich damit auch Gestaltungsspielraum für wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und intelligente Infrastruktur erarbeitet.
Aus Sicht der Industrie ist eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse ein Schritt in die richtige Richtung im Sinne der Generationengerechtigkeit und zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen. Damit haben Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger mit Bundesministerin Maria Fekter die richtigen Schlüsse aus der aktuellen Staatsschuldenkrise gezogen sowie Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit bewiesen. Die Absenkung der Verschuldung ist wesentlich, damit Österreich den notwendigen Spielraum in den öffentlichen Finanzen zurückgewinnt und sich damit auch Gestaltungsspielraum für wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und intelligente Infrastruktur erarbeitet.
Die Industriellenvereinigung hatte bereits 2009 als Reaktion auf die Wirtschafts- bzw. Schuldenkrise nachdrücklich eine Schuldenbremse nach deutschem Vorbild gefordert. Dieses wurde nun auf Druck vom Europäischen Rat und von EU-Verordnungen heute im Ministerrat beschlossen und befindet sich somit in Umsetzung. Nicht zuletzt ein längeres Gespräch im Rahmen des Europäischen Forum Alpbachs in diesem Jahr zwischen Präsident Veit Sorger und Generalsekretär Christoph Neumayer mit Finanzministerin Maria Fekter konnte die Politik von der absoluten Notwendigkeit dieses fiskalpolitischen Instruments überzeugen.
Details zur Schuldenbremse:
Die neue Regelung der Schuldenbremse sieht nun vor, dass Bund, Länder und Gemeinden ab dem Jahr 2017 grundsätzlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt erstellen. Für den Bund gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn das strukturelle Defizit den Wert von 0,35 Prozent des BIP nicht übersteigt. Tatsächliche Abweichungen des strukturellen Budgets zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss werden auf jeweils einem Kontrollkonto für Bund bzw. für Länder und Gemeinden festgehalten. Sobald die Abweichungen Schwellenwerte überschreiten (1,5 Prozent des BIP beim Bund, 0,25 Prozent bei den Ländern und Gemeinden), muss ein Plan zur konjunkturgerechten Rückführung vorgelegt werden. Die Konjunkturkomponente des Defizits wird entsprechend der von der Normallage abweichenden Entwicklung symmetrisch berücksichtigt, wodurch die automatischen Stabilisatoren wie bisher wirken können.
Die IV wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Schuldenbremse als Fundament der nachhaltigen öffentlichen Finanzen in Österreich zu verankern. Das gilt besonders für die effektive Umsetzung des Modells bei den Ländern und Gemeinden und für die Einbeziehung der Sozialversicherung bzw. der Etablierung eines tragfähigen Nachhaltigkeitsfaktors bei den Pensionen.
Zahlreiche internationale Beispiele zeigen, dass dieses Strukturproblem mit strikten fiskalischen Selbstverpflichtungen gelöst werden kann und die Schuldenquote in einigen Fällen sogar halbiert werden konnte: In Schweden hat die Überschussverpflichtung von 2 Prozent des BIP über den Konjunkturzyklus die Schuldenquote von 73,7 Prozent des BIP bei Einführung der Regel im Jahr 1999 auf 47,9 Prozent des BIP im Vorkrisenjahr 2007 gesenkt. In Australien konnte mit der „Charter for Budget Honesty“ die Schuldenquote von 37,9 Prozent (1998) auf 15,3 Prozent des BIP gesenkt werden. Finnland hat mit der Verpflichtung eines strukturellen Überschusses von einem Prozent die Schuldenquote von 60,9 Prozent auf 41,5 Prozent des BIP zwischen 1998 und 2007 senken können. Die Niederlande konnte die Schuldenquote zwischen 1993 und 2007 von 96,8 Prozent auf 52,1 Prozent des BIP senken und Neuseeland von 57,4 Prozent auf 26,2 Prozent des BIP in den Jahren 1993 bis 2007.
Quelle: Industriellenvereinigung vom 15.11.2011
Lesen Sie dazu auch: