Blog

Mitarbeiterprämie

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 15. Januar 2024

Seit dem Kalenderjahr 2024 lautet die gesetzliche Bezeichnung der Teuerungsprämie „Mitarbeiterprämie“. Wie schon bei den Teuerungsprämien in den Jahren 2022 und 2023 müssen es zusätzliche Zahlungen sein, die bisher nicht gewährt wurden (wobei Teuerungsprämien aus den Jahren 2022 und 2023 unschädlich sind). Das steuerfreie Ausmaß der „Mitarbeiterprämie“ darf für sich alleine oder zusammen mit einer steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 Z. 35 EStG) den Jahresfreibetrag von € 3.000,00 nicht überschreiten. Ab diesem Jahr ist jedoch eine besondere formale Hürde zu beachten:

Die Regelung gilt nur für „Mitarbeiterprämien“, die in einer der folgenden lohngestaltenden Vorschriften vorgesehen sind:

  • im Kollektivvertrag oder
  • in einer Betriebsvereinbarung (zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat), wenn
    • diese auf Grundlage einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wird oder
    • in der betreffenden Branche kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert und die Betriebsvereinbarung von der zuständigen Gewerkschaft mitunterfertigt wird oder
  • in betriebsratslosen Betrieben: in einer vertraglichen Vereinbarung für alle Arbeitnehmer, wenn es eine kollektivvertragliche Ermächtigung für eine Betriebsvereinbarung gibt oder es sich um eine Branche handelt, in der kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert.

In Branchen, in denen ein Arbeitgeberverband existiert (somit bei allen Betrieben, die Mitglied in der Wirtschaftskammer, einer anderen Kammer oder einer freiwilligen Interessensvereinigung sind), können abgabenfreie Mitarbeiterprämien daher im Jahr 2024 ausschließlich durch einen Kollektivvertrag festgelegt werden.

Wenn der Kollektivvertrag keine Regelungen für Mitarbeiterprämien enthält, weder direkt noch durch Delegierung an Betriebsvereinbarungen oder wenn kein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde (obwohl ein Arbeitgeberverband existiert), gibt es keine Möglichkeit für Betriebe, ihren Arbeitnehmern im Jahr 2024 abgabenfreie Mitarbeiterprämien auszuzahlen.

Für offene Fragen steht Ihnen ARTUS gerne zur Verfügung (info@artus.at).

  • Email
  • Tel
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen