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Neuer ORF-Beitrag für Unternehmen ab 2024

Recht & Steuern
date icon 24. November 2023

Ab dem 1. Januar 2024 ersetzt der neue geräteunabhängige ORF-Beitrag die bisherige GIS-Gebühr. Die ersten Abrechnungen für den neuen ORF-Beitrag werden voraussichtlich ab April 2024 von der OBS − ORF-Beitrags Service GmbH verschickt.

Welche Unternehmen sind vom neuen ORF-Beitrag betroffen?

Unternehmen, die kommunalsteuerpflichtig sind und Mitarbeiter beschäftigen, müssen den ORF-Beitrag entrichten. Ein-Personen-Unternehmen werden als Privatpersonen behandelt und zahlen keinen zusätzlichen Beitrag.

Berechnung des Gesamtbeitrages

Die Grundlage für die Berechnung der Anzahl der ORF-Beiträge im geschäftlichen Bereich ist die Gesamtsumme der Arbeitslöhne je Gemeinde im vorangegangenen Kalenderjahr.

Die Einziehung des ORF-Beitrags erfolgt durch die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), die die GIS Gebühren Info Service GmbH ablöst. Die Festsetzung des Beitrags erfolgt in der Regel durch eine Zahlungsaufforderung, die innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung fällig ist. Ein Bescheid über die Beitragshöhe wird nur dann ausgestellt, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt oder auf Anfrage des Beitragsschuldners.

An die OBS werden die Kommunalsteuererklärungen durch das Finanzministerium übermittelt, auf deren Grundlage die Anzahl der zu zahlenden ORF-Beiträge ermittelt wird. Die Anzahl der Beiträge richtet sich nach der Lohnsumme, siehe die nachfolgende Tabelle.

Im privaten Bereich richtet sich der ORF-Beitrag nach dem Hauptwohnsitz; Nebenwohnsitze sind von der Beitragspflicht ausgenommen, und bestehende Rundfunkgebührenbefreiungen bleiben weiterhin gültig. Der ORF-Beitrag für einen Privathaushalt beläuft sich auf 15,30 Euro.

Wolfgang Dibiasi
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