Energiekosten
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Neuerungen Energiekostenzuschuss I & II

Recht & Steuern
date icon 12. Januar 2023

Während die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss I für den Förderzeitraum 02-09/2022 bereits im Gange ist, zeichnet sich ab, dass weitere Unterstützungen für gestiegene Kosten für Strom, Gas und Treibstoff erforderlich sind.

Wie sich gezeigt hat, ist oftmals die notwendige Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss im November 2022 nicht erfolgt. Für diesen ersten Energiekostenzuschuss soll deshalb ein weiterer Voranmeldezeitraum von 16.-20.01.2023 folgen.

Neuerungen

Der Zuschuss wird nahtlos bis Ende 2023 ermöglicht werden, wenn auch unter geänderten Bedingungen.

  • Für die verbleibenden Monate 10-12/2022 wird der Energiekostenzuschuss I ebenfalls beantragbar sein. Details dazu sind derzeit noch in Ausarbeitung. Voraussichtlich wird eine eigene Antragstellung notwendig sein.
  • Es soll auch ein Energiekostenzuschuss II für das gesamte Jahr 2023 gewährt werden. Auch hierzu sind Details noch ausständig. Derzeit klar ist jedenfalls, dass gegenüber dem Energiekostenzuschuss I die Förderung von 30% auf 60% verdoppelt wird und auch weitere Energieformen wie bspw Fernwärme und Heizöl nun ebenso gefördert werden. Auch das Stufenmodell wird wieder zur Anwendung kommen, wobei eine 5. Stufe auch nicht energieintensiven Unternehmen eine Förderung von bis zu 100 Mio € ermöglichen soll, sofern diese von einem enormen Preisanstieg betroffen sind (Förderung für Kosten, die um mehr als das 1,5 fache den Vergleichswert 2021 übersteigen).

Im Gegenzug sind auch weiterhin Einschränkungen bei Gewinnausschüttungen und Dividenden hinzunehmen. Und auch eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 hat zu erfolgen (hinsichtlich Details wird hierbei auf die deutsche Regelung verwiesen).

Derzeit ist noch nicht bekannt, wie die genaue Abwicklung erfolgen wird und ob bzw in welchem Zeitraum eine Voranmeldung beim AWS zu erfolgen hat.

Wolfgang Dibiasi
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