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Neuerungen im IT-Kollektivvertrag

Personalmanagement & Arbeitsrecht
date icon 13. Februar 2018

Nach langen und zähen Verhandlungen ist Ende 2017 (Inkrafttreten: 1.1.2018) ein neuer Abschluss des Kollektivvertrages für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (kurz: IT-KV) gelungen.

Damit wurden mehrere Anpassungen im Rahmenrecht vorgenommen:

  • Die KV-Mindestgrundgehälter, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen wurden um 2,6% erhöht.
  • Die IST-Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens 1.7.2018 um 2,5% anzuheben.
  • Regelungen zu Praktikanten:
    • Pflichtpraktikanten können jedenfalls für sechs Monate mit einem Gehalt im Ausmaß der Lehrlingsentschädigung des dritten Lehrjahres beschäftigt werden.
    • Studierende ohne Pflichtpraktikum können zu Ausbildungszwecken als Praktikanten für sechs Monate im Kalenderjahr bis insgesamt max. 18 Monate im selben Betrieb zu 50% der zutreffenden Einstiegsstufe beschäftigt werden.
    • Die Ferialaushilfenregelung bleibt weiterhin bestehen.
    • Für die Zeiten als (Pflicht-)Praktikant oder Aushilfe erfolgt keine Vordienstzeitenanrechnung; sie reduzieren lediglich die Verweildauer in der Berufseinsteigerregelung.
  • Bei Anwendung des Gleitzeitkontomodells können die Mehrarbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten zwölf Monate durchgerechnet werden.
  • Die tägliche Ruhezeit kann bei aktiven Reisezeiten auf bis zu acht Stunden verkürzt werden.
  • Das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz ist auch für Lehrlinge nur bis zum Alter von 18 Jahren anwendbar.
  • Ausnahmeregelung für Mitarbeiter, die ausschließlich am Wochenende beschäftigt sind.
  • Streichung der Regelung zur Bildungszertifizierung.

Der IT-KV unterliegt einem laufenden Reformprozess. Die nun vorgenommenen Änderungen unterstreichen die wesentlichen Aspekte eines hohen Ausmaßes an Möglichkeiten zur Arbeitszeitflexibilisierung und einer schlanken Struktur bei der Einstufung, die diesen Kollektivvertrag kennzeichnen.

Möchten Sie wissen, wie Sie die Vorteile des IT-KVs optimal für Ihr Unternehmen nutzen können? ARTUS beratet Sie gerne dabei (info@artus.at)!

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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