Beraterin am Notebook
Blog

Neues Marktmissbrauchsregime

Recht & Steuern
date icon 26. Mai 2015

Die neue EU-Marktmissbrauchsverordnung bringt ab Mitte 2016 zahlreiche Neuerungen, die betroffene Unternehmen zur Verbesserung ihrer Compliance-Systeme (insbesondere im Bereich Kapitalmarkt-Compliance) zwingen werden. Große Teile des Marktmissbrauchsregimes (etwa Ad hoc-Pflicht, Directors‘ Dealings Meldungen, etc) werden nämlich künftig auch für Emittenten gelten, die Wertpapiere (egal ob Aktien, Schuldtitel oder sonstige Finanzinstrumente) lediglich in ungeregelte Märkte einbezogen haben (etwa den Dritten Markt der Wiener Börse). Das betrifft doch mehrere hundert Emittenten und hat daher eine gewisse Breitenwirkung.

Sollten Sie Fragen zum Thema haben, steht Ihnen gerne Herr Mag. Gernot Wilfling (Senior Attorney) zur Verfügung.

CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati
Partnerschaft von Rechtsanwälten
A-1010 Wien, Parkring 2
Tel.: +43/1/514 35-429 / Mobil: +43 664 6299136 / Fax: +43/1/514 35-39
gernot.wilfling@chsh.com / http://www.chsh.com/de/home.html

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren