Die in unserem Artikel vom 12.1.2011 angekündigte Frist zur Umstellung der Rechnungen wurde verlängert.
Die Übergangsregelung in Bezug auf die Ausstellung von Rechnungen wurde mit dem Erlass vom 3.2.2011 (BMF-010220/0023-IV/9/2011) auf 30.6.2011 verlängert.
Somit müssen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die Rechnungen spätestens ab 1.7.2011 der neuen Rechtslage entsprechend ausgestellt werden.
- Bis 30.6.2011 kann die NoVA weiterhin in die USt-Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
- Spätestens ab 1.7.2011 ist die NoVA nicht mehr in die USt-Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Zu beachten ist jedoch, dass sich die NoVA selbst gem. §6 Abs. 6 NoVAG um 20% erhöht.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung der Rechnungen stehen wir gerne zur Verfügung.