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Neuigkeit für die KFZ-Branche: USt auf NoVA – Übergangsregelung bis 30.6.2011 verlängert, Umstellung der Rechnungen ab 1.7.2011 notwendig

Fahrzeuge
date icon 23. Februar 2011

Die in unserem Artikel vom 12.1.2011 angekündigte Frist zur Umstellung der Rechnungen wurde verlängert.

Die Übergangsregelung in Bezug auf die Ausstellung von Rechnungen wurde mit dem Erlass vom 3.2.2011 (BMF-010220/0023-IV/9/2011) auf 30.6.2011 verlängert.
Somit müssen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die Rechnungen spätestens ab 1.7.2011 der neuen Rechtslage entsprechend ausgestellt werden.

  • Bis 30.6.2011 kann die NoVA weiterhin in die USt-Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
  • Spätestens ab 1.7.2011 ist die NoVA nicht mehr in die USt-Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Zu beachten ist jedoch, dass sich die NoVA selbst gem. §6 Abs. 6 NoVAG um 20% erhöht.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung der Rechnungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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