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Österreichische Bundesregierung präsentiert Start-up-Paket

Start-ups & Gründungen
date icon 01. Juni 2023

Die österreichische Bundesregierung hat kürzlich ein umfangreiches Start-up-Paket vorgestellt, das für Start-ups und Jungunternehmen eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Gründungsprozess zu erleichtern, die Mitarbeiter:innenbeteiligung attraktiver zu gestalten und somit die Motivation und Bindung der Mitarbeiter:innen zu steigern.

Erleichterungen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Mitarbeiter:innenbeteiligung. Bisher mussten Start-ups und Unternehmen in Österreich bei der Beteiligung ihrer Mitarbeiter:innen mit bürokratischen Hürden kämpfen. Die Bewertung der Anteile war zeitaufwendig und kostenintensiv, während die Mitarbeiter:innen sofort Steuern auf ihre Anteile zahlen mussten, obwohl sie diese möglicherweise erst in der Zukunft zu Geld machen konnten. Doch diese Zeiten sind nun vorbei.

  • Steuern erst bei Veräußerung der Mitarbeiter:innenanteile fällig
  • Pauschalversteuerung zu 75% mit 27,5% Kapitalertragssteuersatz
  • Restliches Viertel nach regulärem Einkommenssteuertarif
  • Bedingungen: ua Unternehmen bis 10 Jahre alt, max. 100 Mitarbeiter:innen, max. 40 Mio. Euro Umsatz, kein Konzern

Die österreichische Regierung hat eine Neuregelung der Mitarbeiter:innenbeteiligung vorgestellt, die ab 2024 in Kraft treten wird. Gemäß dem neuen Gesetzesentwurf werden Steuern für Mitarbeiter:innenanteile erst fällig, wenn sie verkauft werden. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter:innen ihre Beteiligung länger halten können, ohne dabei sofort Steuern entrichten zu müssen. Zudem wird die Versteuerung pauschal zu 75 Prozent mit einem festen Satz von 27,5 Prozent erfolgen, der an die Kapitalertragssteuer angelehnt ist. Für das restliche Viertel der Veräußerungsgewinne gilt der reguläre Einkommenssteuertarif. Diese Maßnahme erleichtert es Unternehmen, ihre Mitarbeiter:innen am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen – diese Mitarbeiter:innen müssen mindestens seit 3 Jahren im Unternehmen beschäftigt sein sowie Zufluss grds. erst nach 5 Jahren – und hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen sowie langfristig zu binden.

Neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft“

Die österreichische Regierung hat auch eine neue Gesellschaftsform eingeführt, die als „Flexible Kapitalgesellschaft“ bezeichnet wird. Diese Form ermöglicht eine einfachere und flexiblere Gründung von Start-ups und Jungunternehmen. Das erforderliche Gründungskapital beträgt lediglich 10.000 Euro, wovon die Hälfte bei der Gründung eingezahlt werden muss. Zusätzlich wird die Mindestkörperschaftssteuer um mehr als 70 Prozent gesenkt. Durch diese Maßnahmen werden junge Unternehmen um bis zu 50 Millionen Euro entlastet, was ihre finanzielle Situation erheblich verbessert und ihnen mehr Spielraum für Wachstum und Innovation gibt.

  • Gründungskapital von 10.000 Euro (Hälfte bei Gründung einzuzahlen)
  • Mindestkörperschaftssteuer um über 70% gesenkt
  • Einfachere und flexiblere Gründungsmöglichkeiten

Bürokratieabbau bei Gründungen

Bürokratische Hürden werden reduziert, um den Gründungsprozess effizienter zu gestalten und das Potenzial von Gründerinnen stärker zu fördern.

  • Anwaltsurkunde statt Notar bei Übertragung von Anteilen
  • Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben, um Gründerinnen zu fördern

Mit diesen neuen Regelungen möchte die österreichische Regierung nicht nur Start-ups und Jungunternehmen unterstützen, sondern auch die Motivation und Bindung der Mitarbeiter:innen stärken. Indem Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit geben, am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, werden diese stärker in den Unternehmenserfolg eingebunden und haben ein persönliches Interesse daran, dass das Unternehmen florierend und wettbewerbsfähig bleibt.

Bei Fragen steht Ihnen ARTUS gerne zur Verfügung (info@artus.at).

Wolfgang Dibiasi
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