Blog

Corona Blog: Österreichische Gesundheitskasse und Finanzamt verlängern Stundungen

Corona
date icon 04. März 2021

ÖGK und Finanzamt haben die Stundungsfristen verlängert. Wie folgt eine Übersicht:

Beitragszeiträume Februar bis April 2020:
30.6.2021 ist das Zahlungsziel für verzugszinsenfrei gestundete Beiträge.

Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020:
Bestehende Ratenzahlungen oder Stundungen können abweichend von der jeweils bereits getroffenen Vereinbarung bis spätestens 30.6.2021 eingezahlt werden. Mit der ÖGK bereits bestehende Vereinbarungen können jedoch auch aufrecht bleiben und die Zahlungen werden wie bisher fortgeführt.

Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021:
Hier gewährt die ÖGK bei glaubhaften Corona bedingten Liquiditätsproblemen Stundungen bis 30.6.2021.

Beitragszeiträume ab Juni 2021:
Hier gelten die herkömmlichen Zahlungsfristen.

Ratenvereinbarungen:
Ist das Zahlungsziel per 30.6.2021 nicht erfüllbar, sind bei Corona bedingten Liquiditätsproblemen Ratenzahlungen bis längstens 30.9.2022 möglich. In WEBEKU steht ab 1.6.2021 ein Ratenantrag zur Verfügung.

Verzugszinsen:
Ab 1.7.2021 bis 30.9.2022 werden diese um 2 % auf 1,38 % reduziert.

Weisen Unternehmen trotz intensiver Bemühungen zum 30.9.2022 noch Rückstande auf, können seitens der ÖGK unter der strikten Einhaltung von strengen Voraussetzungen Erleichterungen für weitere 21 Monate – also bis maximal 30.6.2024 – in Form von weiteren Raten gewährt werden.

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren

Veranstaltungen