Die österreichische Regierung plant die Einführung eines Handwerkerbonus, um Renovierungen, Sanierungen und den Wohnungsbau zu fördern. Der Bonus soll nicht nur einen Anreiz für Hauseigentümer bieten, sondern auch Handwerksbetriebe unterstützen. Die Initiative ist Teil eines umfassenden Wohn- und Baupakets und zielt darauf ab, langfristige Investitionen in Immobilien heimischer Unternehmen zu fördern, die heimische Wirtschaft zu stärken und Hausbesitzer finanziell zu entlasten.
Höhe und Berechtigung des Handwerkerbonus
Vom Handwerkerbonus umfasst sind alle Leistungen professioneller Handwerker sowie alle handwerklichen Arbeiten. Der Bonus beträgt 20 Prozent der Gesamtkosten, sofern diese 500 € übersteigen. Die maximale Förderung ist auf 10.000 € (ab 2025: 7.500 €) begrenzt, was einem maximalen Bonus von 2.000 € (ab 2025: 1.500 €) pro Person entspricht.
Familien können diesen Bonus pro erwachsene Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragen. Das bedeutet, dass z.B. eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei minderjährigen Kindern bis zu 4.000 € pro Jahr für Handwerkerarbeiten erhalten kann.
Ab wann kann der Bonus beantragt werden?
Die Förderung kann für Handwerkerleistungen beantragt werden, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 ausgeführt werden. Die Antragsphase startet am 15. Juli 2024, die Abwicklung erfolgt online über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG). Der Bonus kann nachträglich beantragt werden.
Die Antragsphase startet am 15. Juli 2024, die Abwicklung erfolgt online. Der Bonus kann nachträglich für bereits erbrachte Handwerkerleistungen ab dem 1. März beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Merkmale auf der einzureichenden Rechnung enthalten sind:
- Der Rechnungsadressat muss mit dem Antragsteller überreinstimmen
- Der Rechnungsaussteller muss ein zum Handwerkerbonus berechtigter Leistungserbringer sein. Der auf der Rechnung aufgedruckte Firmenwortlaut bzw. die Firmenbezeichnung (bei Einzelunternehmern Vor- und Zuname) muss mit den Angaben bei der Gewerbebehörde übereinstimmen!
- Das Datum der Leistungserbringung ist zwingend anzugeben. Im Jahr 2024 sind nur Arbeitsleistungen förderfähig, die nach dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2024 erbracht werden! Im Jahr 2025 wird es eine eigene Förderperiode geben.
- Der Ort der Leistungserbringung ist zwingend anzugeben. Förderfähig sind nur Arbeitsleistungen, die am privaten Wohn- oder Lebensmittelpunkt des Antragstellers (Haupt- oder Nebenwohnsitz) erbracht werden!
- Arbeitsleistungen sind gesondert aufzuführen. Es sind die Anzahl der Arbeitsstunden, die Bezeichnung der konkreten Arbeitsleistung sowie der Endbetrag (ohne Umsatzsteuer) anzugeben! Pauschalbeträge sind nur zulässig, wenn sie ausschließlich Arbeitskosten enthalten!
Bitte beachten Sie regionale zusätzliche Förderungen!
Zusätzlicher Handwerkerbonus Burgenland
Zusätzlich zum Handwerkerbonus gibt es im Burgenland einen eigenen Bonus, der vom Land Burgenland vergeben wird. Dieser Bonus kann zwischen 1. April 2024 und 10. Jänner 2025 beantragt werden und soll Handwerksarbeiten im Zeitraum 1. April bis 31. Dezember 2024 fördern.
Die Förderung im Burgenland umfasst die Kosten für Arbeitsleistungen von Unternehmen aus dem Burgenland für die Wohnraumsanierung. Bei thermischer Sanierung können zusätzlich auch die Materialkosten gefördert werden. Die Höhe der Förderung liegt bei 25 Prozent der Kosten, maximal jedoch 10.000 € pro Haushalt.
Ihre ARTUS-Berater:innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite (info@artus.at).