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Primärversorgungsgesetz

Ärzte & Gesundheitswesen
date icon 24. Oktober 2017

Im Juli 2017 wurde im Nationalrat das umstrittene Primärversorgungsgesetz (PrimVG) verabschiedet. Dieses bietet nun die Möglichkeit, dass sich mehrere Ärzte und sonstige Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen zu einer Primärversorgungseinheit (PVE) zusammenschließen können, wodurch eine breitgefächerte Kompetenz unter einem Dach zu finden ist.

Folgende Voraussetzungen sind dabei von jeder PVE zu erfüllen:

  • bessere Verfügbarkeit/Erreichbarkeit für Patienten
  • wohnortnahe Versorgung
  • gute Verkehrsanbindung
  • bedarfsgerechte Öffnungszeiten
  • Gewährleistung von Hausbesuchen
  • Sachgerechte Versorgung zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort
  • Optimale und möglichst kostengünstige Leistungen
  • Teilnahme an Vorsorgeprogrammen

Die PVE kann entweder als Gruppenpraxis oder Ambulatorium geführt werden. Alternativ kann auch ein Netzwerk zB in Form eines Vereins durch Ärzte und sonstige Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen geführt werden. Auch die Kombination von Gruppenpraxis und Netzwerk (mit der Gruppenpraxis als Mitglied dieses Netzwerks) ist möglich. Die Führung der Gruppenpraxis kann nur in der Rechtsform einer OG oder GmbH erfolgen. Für das Netzwerk sind prinzipiell alle Rechtsformen denkbar.

Die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse und Landesärztekammer sind nun österreichweit gesetzlich dazu verpflichtet Fachärzte und Ärzte für Fachmedizin sowie bestehende Gruppenpraxen zur Bewerbung einzuladen und mit ihnen Verträge abzuschließen. Wo die GKK und die Landesärztekammer die zukünftige Errichtung von PVE planen, bleibt abzuwarten.

Für weitere Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns unter info@artus.at.

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