Beraterin am Notebook
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Rechtsformen auf dem Prüfstand

Recht & Steuern
date icon 07. April 2010

Unternehmer, die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, insbesondere GmbH, betreiben, sollten aus steuerlicher Sicht ihre bisherige Rechtsformentscheidung neu überdenken. Einerseits ist durch den ab 2010 geltenden 13%igen Gewinnfreibetrag eine annähernde Gleichstellung der Ertragsbesteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit (ausschüttenden) Kapitalgesellschaften erfolgt. Damit hat aber die Verlagerung von Einkünften in Kapitalgesellschaften in vielen Fällen keinen steuerlichen Sinn mehr. Andererseits beobachtet die Finanzbehörde, wie von uns schon berichtet, seit längerer Zeit Kapitalgesellschaften, die bei der Erbringung höchstpersönlicher Leistungen nur zwischengeschaltet werden, äußerst kritisch.

Selbstverständlich sollten bei Ihrer Rechtsformwahl auch andere wichtige Aspekte berücksichtigt werden wie z.B. Haftungsbeschränkungen, Marktauftritt u.a. Für einen ganzheitlichen Überblick über dieses Thema bieten wir einen Frühstücks-Workshop an unseren drei Standorten in Wien, Baden und Salzburg an. Termine, Inhalte und weitere Informationen zum Workshop „Überlegungen zur Rechtsform mit steuerlichem Schwerpunkt“ finden Sie auf unserer Homepage unter www.artus.at.

Wolfgang Dibiasi
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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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