Wie der Finanzminister bereits vor einiger Zeit in einem „Brief an Brüssel“ angekündigt hat, wurde nun ohne Begutachtungsverfahren im Ministerrat am 11. 6. 2014 die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetznovelle 2014 beschlossen. Diese Novelle soll Verschärfungen bei der Selbstanzeige ab Oktober 2014 regeln.
Demnach sollen Selbstanzeigen anlässlich von Betriebsprüfungen (dh nach deren Anmeldung oder Bekanntgabe) künftig mit progressiv gestaffelten Zuschlägen zwischen 5 und 30 Prozent auf die Abgabenschuld sanktioniert werden. Diese Strafzuschläge sind nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Finanzvergehen fällig. Die neue Rechtslage soll auf alle nach dem 30.September 2014 erstatteten Selbstanzeigen anzuwenden sein.
Überdies soll eine Selbstanzeige generell ausgeschlossen sein, wenn bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs (ausgenommen VZ) eine Selbstanzeige erstattet worden ist. Aus dieser Bestimmung sind in der Praxis (vor allem bei der Umsatzsteuer) massive Probleme zu erwarten, zumal von diesem Ausschluss auch Fahrlässigkeitsdelikte umfasst sind.
Die Beschlussfassung der Regierungsvorlage im Nationalrat ist für Juli vorgesehen.