Der Entwurf zur Grundbuchsgebühren-Novelle ist am 30.10.2012 im Ministerrat beschlossen worden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den vom Justizministerium überarbeiteten Gesetzesentwurf konnten ausgeräumt werden (siehe unsere bisherigen Blog Einträge).
Demnach soll für alle Immobilientransaktionen in der Familie (Verkauf, Erben, Schenken) und in der Landwirtschaft sowie für Umgründungen und Transaktionen zwischen Unternehmen und Gesellschafter die Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert (max. 30 % vom Verkehrswert) berechnet werden.
Weiters sollen alle Anträge die bis zum 31.12.2012 bei Gericht einlangen noch unter die alte Regelung fallen.