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Registrierkasse – Kontrollen der Finanzverwaltung

Recht & Steuern
date icon 26. Mai 2017

Seit April 2017 werden vom Finanzamt im Hinblick auf die Einhaltung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vermehrt Nachschauen durchgeführt. Laut BMF sind dies in erster Linie formelle Kontrollen.

Dabei wird eruiert, ob

  • die Registrierkasse mit einem Manipulationsschutz ausgestattet ist.
  • bei fehlendem Manipulationsschutz beim Kassenhersteller bereits bis spätestens 15. März ein entsprechender Auftrag zur Beschaffung erteilt wurde.
  • die Registrierkasse sowie die Sicherheitskarte ordnungsgemäß registriert sind.
  • der Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht nachgekommen wird.

Auf Basis des 0-Belegs wird mit Hilfe der Prüf-App die Verkettung und die gesetzmäßige Inbetriebnahme geprüft bzw. kontrolliert. Materielle Prüfungshandlungen bei Außenprüfungen werden in Form von Umsatzsteuersonderprüfungen ab dem 3. Quartal 2017 durchgeführt werden, Betriebsprüfungen jedoch erst im Jahre 2018 erfolgen.

Bei Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen ARTUS gerne (info@artus.at).

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