Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit der Frage der Registrierkassenregelung beschäftigt. Nach sehr kurzer Zeit ist die eindeutige Beurteilung erfolgt:
Der Verfassungsgerichtshof beurteilt die Registrierkassenpflicht als nicht verfassungswidrig da sie geeignet ist, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und Steuerhinterziehung zu vermeiden. Damit liegt die Registrierkasse im öffentlichen Interesse und ist auch bei Kleinunternehmen kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung.
Allerdings ist die Registrierkassenpflicht erst ab dem Umsatz vom 1. Jänner 2016 zu beurteilen und damit wirkt die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse dann gegebenenfalls für den Einzelnen frühestens ab dem 1. Mai 2016.
Die Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofes können Sie hier abrufen.