Beraterin am Notebook
Blog

Registrierkassenpflicht ist verfassungskonform – Anwendung jedoch erst ab 1.5.2016

Recht & Steuern
date icon 21. März 2016

Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit der Frage der Registrierkassenregelung beschäftigt. Nach sehr kurzer Zeit ist die eindeutige Beurteilung erfolgt:

Der Verfassungsgerichtshof beurteilt die Registrierkassenpflicht als nicht verfassungswidrig da sie geeignet ist, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und Steuerhinterziehung zu vermeiden. Damit liegt die Registrierkasse im öffentlichen Interesse und ist auch bei Kleinunternehmen kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheit der Erwerbsbetätigung.

Allerdings ist die Registrierkassenpflicht erst ab dem Umsatz vom 1. Jänner 2016 zu beurteilen und damit wirkt die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse dann gegebenenfalls für den Einzelnen frühestens ab dem 1. Mai 2016.

Die Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofes können Sie hier abrufen.

Wolfgang Dibiasi
  • Email
  • Tel

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

Jetzt informieren

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Newsletter abonnieren