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So hoch ist jetzt der PKW-Sachbezug eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

Fahrzeuge
date icon 23. Oktober 2018

Eine eigens erlassene Verordnung regelt die Bewertung der Privatnutzung eines PKWs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer neu. Für die Feststellung des Sachbezugs gibt es jetzt zwei Möglichkeiten.

Die Regeln für den Sachbezug bei der Nutzung eines Firmenwagens durch Manager sind nicht neu: Wenn eine GmbH ihrem Geschäftsführer, der zu mehr als 25% (= wesentlich) am Unternehmen beteiligt ist, den firmeneigenen PKW auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt, so bedeutet dies einen „geldwerten Vorteil“, der einkommensteuerpflichtig ist. Bisher war die Bewertung des Vorteils für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch nicht klar festgelegt. Eine neue Verordnung regelt dies.

Zwei Verfahren zur Wahl

Die Verordnung sieht jetzt zwei unterschiedliche Möglichkeiten für die Bewertung der Privatnutzung vor.

  1. Jetzt können die Bestimmungen der Sachbezugswerteverordnung auch für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer herangezogen werden. Bisher war die Bestimmung lediglich bei Arbeitnehmern anwendbar. Abhängig von der Höhe des CO2-Emissionswertes des Fahrzeuges ist ein bestimmter Prozentsatz der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug anzusetzen. Dieser liegt in der Regel zwischen 1,5 Prozent und 2 Prozenz. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Emssionswert von Null (wie bei Elektrofahrzeugem) ist kein Sachbezug anzusetzen.
  2. Abweichend davon kann der Sachbezugswert wahlweise auch nach den auf die private Nutzung entfallenden, von der Kapitalgesellschaft getragenen tatsächlichen Aufwendungen bemessen werden. Allerdings muss der Gesellschafter-Geschäftsführer den Anteil der privaten Fahrten durch Fahrtenbuch dokumentieren.

Cars moving on the road in city in early morning

Abwägungsproblem

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Abgehen von den pauschalen Werten laut Sachbezugswerteverordnung zu einem Vorteil für den Steuerpflichtigen führen.

Beispiel:
Die Anschaffungskosten eines PKW mit einem CO2-Emissionswert von 135 Gramm pro Kilometer betragen 35.000 Euro. Der monatliche Sachbezug ist somit in Höhe von 700 Euro (35.000 x 2 Prozent) anzusetzen. Pro Jahr ergibt dies einen Sachbezug in Höhe von 8.400 Euro. Im Vergleich dazu betragen die jährlichen Aufwendungen (insbesondere AfA, Betriebskosten und Finanzierungsaufwand) der GmbH für das Firmenfahrzeug 15.000 Euro. Der durch das Fahrtenbuch nachgewiesene Privatanteil beträgt 30 Prozent. Der auf Ebene des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers zu versteuernde geldwerte Vorteil beläuft sich daher lediglich auf 4.500 Euro.

Es kommt drauf an

Welche der beiden Berechnungs-Möglichkeiten bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmen-PKW tatsächlich zu einem steueroptimalen Ergebnis führt, ist nur anhand der konkreten Umstände zu beurteilen. Wir berechnen gerne Ihre Wahlmöglichkeiten (info@artus.at).

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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