Die Enthüllung der „Panama Papers“ vor wenigen Tagen wirft die Frage auf, in welchen Bereichen man sich auf legalem Boden befindet und wo die Grauzonen sind. Stichwörter wie Spenden, Schwarzgeld, Geldwäsche und Korruption fallen einem in diesen Zusammenhang sofort ein, aber wo verläuft in diesen Bereichen die Grenze?
Eine Spende, oder anders gesagt, eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung, ist steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn diese an eine spendenbegünstigte Organisation geleistet wird. Neben den im Gesetz aufgezählten, spendenbegünstigten Organisationen, gibt es eine Liste des Bundesministeriums für Finanzen, wo weitere Organisationen mit einem gültigen Spendenbegünstigungsbescheid aufgelistet werden. Spenden an andere Einrichtungen sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Was bedeutet nun in weiterer Folge „Schwarzgeld“? Als Schwarzgeld werden Einnahmen bezeichnet, welche nicht versteuert wurden. Einnahmen sind prinzipiell zu versteuern, außer es gibt eine gesetzliche Befreiung dafür.
In enger Verbindung mit dem Begriff „Schwarzgeld“ steht die „Geldwäsche“. Unter Geldwäsche versteht man das Umwandeln von Geldern illegaler Herkunft in „sauberes“ Geld. Dies geschieht über diverse Scheingeschäfte, wo die Herkunft aufgrund komplizierter Zahlungsströme nur mehr schwer nachvollziehbar ist.
Auch bei der Korruption fließt Geld. Unter diesem Begriff versteht man den Missbrauch von Macht zum Vorteil. Meistens handelt es sich dabei um Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr.
Abschließend sei erwähnt, dass die Zahlung von Spenden bzw. deren richtige Beurteilung in der Steuererklärung steuerlich unbedenklich ist. Taten im Zusammenhang mit Schwarzgeld, Geldwäsche und Korruption werden strafrechtlich, insbesondere auch finanzstrafrechtlich verfolgt. Bei Verurteilung kommt es zwingend zu Haftstrafen.