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Spendenbegünstigung neu: Steuerabzug für Tiere, Umweltschutz und Feuerwehren ab 2012

Rechnungswesen & Unternehmenserfolg
date icon 07. November 2011

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG) wurde der Kreis der steuerbegünstigten Empfänger ausgedehnt. Nun sind Zuwendungen an Tierschutzvereine, Umweltorganisationen oder die freiwillige Feuerwehr steuerlich absetzbar.

Bislang gehörten nur Bildungs- und Forschungseinrichtungen (Universitäten, Forschungsinstitute), karitative Vereine („Licht ins Dunkel“), Organisationen zur Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und Hilfseinrichtungen für Katastrophenfälle („Nachbar in Not“) zu den spendenbegünstigten Empfängern.

Aufgrund des AbgÄG 2011 zählen künftig auch gemeinnützige Institutionen, die sich dem Tierschutz widmen, zu den begünstigten Spendenempfängern (behördlich genehmigte Tierheime, Gnadenhöfe, Tierasyle). Weiters werden ab dem Kalenderjahr 2012 auch Organisationen aus dem Bereich des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes sowie freiwillige Feuerwehren in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen.

Die Spendenorganisation muss strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, um sich zu den begünstigten Organisationen zählen zu können. Demnach haben sich diese Einrichtungen strengen Kontrollen durch den Wirtschaftsprüfer zu unterziehen und müssen seit mindestens 3 Jahren bestehen.

Eine elektronische Übermittlung der Spenderdaten ist nun nicht mehr notwendig. Um die getätigte Spende nachweisen zu können, genügen die Überweisungsbelege oder Bestätigungen der Spendenorganisationen.

Allerdings ist zu beachten, dass ab dem 1.1.2012 die Spendenleistungen mit 10% der Vorjahresgewinne des Unternehmens und mit 10% der Vorjahreseinkünfte des Angestellten begrenzt sind. Bis zum 31.12.2011 wird die Obergrenze von 20% anerkannt, wenn einerseits Wissenschaft/Bildung und andererseits karitative Institutionen zu jeweils 10% der Jahresgewinne oder -einkünfte gefördert werden. Zusätzlich sollten Sie wissen, dass die Republik Österreich jene begünstigten Institutionen indirekt fördert, für die Sie spenden!

Vergessen Sie nicht, die Spenden in Ihrer Steuererklärung anzugeben, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind!

Wolfgang Dibiasi
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Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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