Lesen Sie dazu auch unseren neuesten Blog vom 17.2.2014. Am 6. September 2013 hat der Liechtensteiner Landtag dem Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern sowie der Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – Liechtenstein, mit deutlicher Mehrheit, zugestimmt. Das österreichische Parlament hat dieses Steuerabkommen bereits im Frühjahr 2013 angenommen. Somit kann das Steuerabkommen Österreich – Liechtenstein nach entsprechender Kundmachung mit 1.1.2014 in Kraft treten. Das Abkommen umfasst die zukünftige Besteuerung von Kapitalvermögen von Österreichern bei Banken in Liechtenstein. Darüber hinaus schließt das Abkommen, im Gegensatz zu jenem mit der Schweiz, auch solche Kapitalvermögen ein, welche von liechtensteinischen Stiftungen weltweit verwaltet werden. Neben der künftigen Besteuerung wird durch eine Einmalzahlung ein Schlussstrich unter das Kapitel der bisher unversteuerten Vermögen von Österreichern in Liechtenstein gezogen. Bei dieser Legalisierung wird eine Abgeltungssteuer iHv 15% – 30% (bei besonders hohem Kapitalvermögen bis zu 38%) eingehoben. Die Einmalzahlungen aus Liechtenstein sollen in der zweiten Jahreshälfte 2014 nach Österreich fließen und somit dem österreichischen Budget zugute kommen.