Berechnung latenter Steuern im Jahresabschluss im Zusammenhang mit der ökosozialen Steuerreform 2022
Die ökosoziale Steuerreform enthält u.a. eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 23 % ab 2024 (2023: 24 %).
Für die Berechnung der bilanziellen Steuerlatenz sind die jeweils aktuellen Steuersätze zu berücksichtigen. Da die ökosoziale Steuerreform 2022 erst am 20.1.2022 im Nationalrat beschlossen wurde, gilt für die Berechnung der aktiven oder passiven latenten Ertragsteuern im Jahresabschluss zum 31.12.2021 (bzw. vor dem 20.1.2022) noch der Körperschaftsteuersatz von 25 %.
Insofern die Auswirkungen der (noch nicht erfassten) Änderungen im Steuersatz auf die latenten Ertragsteuern künftig zu einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens führen, ist eine entsprechende Anhangsangabe als wesentliches Ereignis gemäß § 238 Abs. 1 Z 11 UGB nötig.
Für Jahresabschlüsse mit Stichtag nach dem 20.1.2022 erfolgt die Berechnung der aktiven und passiven latenten Ertragsteuern mit den neuen Steuersätzen. Heranzuziehen ist dabei jener Steuersatz, der wahrscheinlich bei Realisierung (Umkehr) der der latenten Steuer zugrundeliegenden temporären Differenz zur Anwendung kommt (also entweder 24% für die Umkehr im Jahr 2023 oder 23% bei Umkehren ab 2024).
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