Nach langer Diskussion hat die Bundesregierung im Jänner das Arbeitsprogramm 2017/2018 beschlossen. Neben zahlreichen Änderungen in den Bereichen Bildung, Energie, Sicherheit & Integration wird im Folgenden auf die steuerlichen „Highlights“ des Regierungsprogrammes eingegangen:
- Beschäftigungsbonus: für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz werden dem Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50% der Lohnnebenkosten erstattet. Die Abwicklung erfolgt über die AWS (ab 1. Juli 2017).
- Vermeidung von Gewinnverschiebung: es kommt zu einer Ausweitung der Werbeabgabe auf den Online-Bereich und Senkung des Steuersatzes (ab 2018).
- Kalte Progression: ab einer Inflation von 5% werden die ersten beiden Tarifstufen (Anm. EUR 11.000 und EUR 18.000) automatisch indexiert werden, wodurch es zu einem Ausgleich von rd. 80% der kalten Progression kommt (ab 2019).
- Halbierung Flugabgabe: ab 2018 werden die Flugabgaben halbiert
- Entgeltfortzahlung NEU: der AUVA – Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen wird auf 75% angehoben (ab 1. Juli 2017).
- Erhöhung Forschungsprämie: die Forschungsprämie wird von 12% auf 14% erhöht (ab 2018).
- Investitionsförderung – Vorzeitige Abschreibung: Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 250 Personen können eine vorzeitige Abschreibung von 30% geltend machen. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter bspw. Maschinen, ausgenommen sind jedoch Gebäude und PKW (Befristung von 01.03. – 31.12.2017).
Die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und den nachfolgenden parlamentarischen Prozess sind jedoch noch abzuwarten.
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