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Steuerliche Eckpunkte des Regierungsprogrammes 2017/2018

Recht & Steuern
date icon 07. Februar 2017

Nach langer Diskussion hat die Bundesregierung im Jänner das Arbeitsprogramm 2017/2018 beschlossen. Neben zahlreichen Änderungen in den Bereichen Bildung, Energie, Sicherheit & Integration wird im Folgenden auf die steuerlichen „Highlights“ des Regierungsprogrammes eingegangen:

  • Beschäftigungsbonus: für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz werden dem Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50% der Lohnnebenkosten erstattet. Die Abwicklung erfolgt über die AWS (ab 1. Juli 2017).
  • Vermeidung von Gewinnverschiebung: es kommt zu einer Ausweitung der Werbeabgabe auf den Online-Bereich und Senkung des Steuersatzes (ab 2018).
  • Kalte Progression: ab einer Inflation von 5% werden die ersten beiden Tarifstufen (Anm. EUR 11.000 und EUR 18.000) automatisch indexiert werden, wodurch es zu einem Ausgleich von rd. 80% der kalten Progression kommt (ab 2019).
  • Halbierung Flugabgabe: ab 2018 werden die Flugabgaben halbiert
  • Entgeltfortzahlung NEU: der AUVA – Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen wird auf 75% angehoben (ab 1. Juli 2017).
  • Erhöhung Forschungsprämie: die Forschungsprämie wird von 12% auf 14% erhöht (ab 2018).
  • Investitionsförderung – Vorzeitige Abschreibung: Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 250 Personen können eine vorzeitige Abschreibung von 30% geltend machen. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter bspw. Maschinen, ausgenommen sind jedoch Gebäude und PKW (Befristung von 01.03. – 31.12.2017).

Die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und den nachfolgenden parlamentarischen Prozess sind jedoch noch abzuwarten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.

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Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema unter info@artus.at

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