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Steuerreform 2020 der Übergangsregierung – Teil 1

Recht & Steuern
date icon 14. Oktober 2019

Die Steuerreform 2020 wurde im Nationalrat mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen. Einige der Highlights der Steuerreform finden Sie in diesem Beitrag.

Für GeringverdienerInnen gibt es Entlastungen durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge und eine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung. PensionistInnen erhalten einen um 200 € höheren Pensionistenabsetzbetrag. Selbstständige und LandwirtInnen erwartet eine einkommensunabhängige Senkung des KV-Beitrags um 0,85%.

Für KleinunternehmerInnen ist eine einfache Steuerpauschalierung vorgesehen, sowie eine Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 30.000 € auf 35.000 € Umsatz jährlich.

Sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen statt bisher 400 EUR nunmehr 800 EUR kosten. Es gibt weiters Steuerbegünstigungen für erneuerbare Energie wie Wasserstoff, Biogas und durch Photovoltaik erzeugten Eigenstrom. Ebenso kommt es zu Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe und bei der Tabaksteuer.

Es kommt auch zu einer Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes (Befreiung bei Sozialversicherungs-Organisationsreform geschaffenen Stiftungen).

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. (info@artus.at)

Wolfgang Dibiasi
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